Private Clients
Wir beraten zu allen erbrechtlichen Themen von der vorweg genommenen Erbfolge bis zur Testamentsvollstreckung. Überall, wo es nötig wird, können wir außerdem auf Experten aus anderen Rechtsbereichen zurückgreifen.
Wenn Sie beispielsweise die Gründung einer Stiftung planen, damit Ihr Vermögen noch in weit mehr als 100 Jahren in Ihrem Sinne eingesetzt wird, werden komplexe steuerrechtliche Fragen relevant. Diese klären wir in enger Kooperation mit den richtigen Fachanwälten unserer Sozietät. Bei Restrukturierungen, Umfinanzierungen oder anderen strategischen Fragen in der Führung von Familienunternehmen sind wir ebenfalls mit den passenden Spezialisten vernetzt und auch im Familienrecht arbeiten wir bei Bedarf interdisziplinär, sei es bei Eheverträgen, im Trennungs- oder Scheidungsfall oder bei Unterhaltsfragen.
Sie profitieren zusätzlich davon, dass wir unternehmerisches Denken gewohnt sind – schließlich sind unsere Partner alle selbst Unternehmer. Wir bemerken in unserer täglichen Praxis immer wieder, dass wir dadurch eine andere und effizientere Sichtweise auf bestimmte Themen haben, von der Unternehmensnachfolge bis zur Einkommensermittlung im Familienrecht.
Beratung von Familiengesellschaften
Wir beraten Familiengesellschaften als Ganzes, in praxis häufig die Geschäftsführung oder einzelne Gesellschafter. Wir bereiten die Gesellschafterversammlung vor, erarbeiten gemeinsam mit den Beratern unserer Mandanten Strategien oder begleiten Restrukturierungen und Umfinanzierungen. Stets versuchen wir dabei, einen Interessenausgleich unter den Gesellschaftern zu erzielen.
Erbrecht
Im Erbrecht beraten wir zu allen Fragen – von der vorweg genommenen Erbfolge über Erbauseinandersetzungen und Erbschaftskauf bis hin zur Testamentsgestaltung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Testamentsvollstreckung.
Familienrecht
In familiären Fragen beraten wir bei der Konzeption und Überprüfung von Eheverträgen und der steuerlichen Gestaltung unter Ehegatten; bei Trennung und Scheidung setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten durch. Wir helfen bei der Klärung von Unterhaltsfragen zwischen Ehegatten und zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern oder sonstigen Verwandten ist unser Rat ebenfalls gefragt.
Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir selbstverständlich auch vor Gericht; auf Wunsch werden wir außerdem im Rahmen einer Mediation tätig.
Bei allen Themen, ob beim Erbrecht, bei der Unternehmensnachfolge oder dem Familienrecht, kommt es unseren Mandanten zugute, dass unsere Anwälte auch unternehmerisch versiert sind. So reicht zum Beispiel beim Familienrecht die „klassische“ Sichtweise allein nicht aus, wenn es um schwierige Unternehmensbewertungen oder Einkommensermittlungen geht, während wiederrum im Erbrecht die Verknüpfung mit dem Steuerrecht enorm wichtig ist. Und auf noch etwas anderes können sich unsere Mandanten verlassen: Aufgrund der Größe unserer Kanzlei sind wir in der Lage, bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen schnell ein Team zusammenzustellen, dem Anwälte aus allen betroffenen Rechtsgebieten angehören.
Notare
Im Erbrecht sind Notare meist als Berater für die private Vermögensstrukturierung und -nachfolge sowie die Unternehmensnachfolge gefragt. Wir entwerfen, regelmäßig in enger Abstimmung mit den Steuerberatern der Beteiligten, vor allem Testamente und Erbverträge, aber auch Verträge über Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Unternehmensnachfolge
Verkaufen oder fortführen? Wenn verkaufen, an wen? Wenn fortführen, durch wen? Typische Fragen bei der Unternehmensnachfolge. Unseren Mandanten stehen wir bei der Planung und Strukturierung von Nachfolgeregelungen zur Seite – sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen sowie erb- und familienrechtlichen Gesichtspunkte.
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